Was deckt eine Eigenheimversicherung?

Eine Eigenheimversicherung besteht aus folgenden Sparten der Sachversicherung:

  • Feuerversicherung
  • Sturmversicherung
  • Glasbruchversicherung
  • Leitungswasserversicherung
  • Einbruchdiebstahlversicherung
  • Haushaltsversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung

Diese Sparten der Sachversicherung sind zusammen in der Eigenheimversicherung gebündelt. Eine Eigenheimversicherung bezieht sich auf das versicherte Gebäude (Wohnhaus) und Nebengebäude, welche sich am versicherten Grundstück befinden, sowie die mit dem Gebäude unbeweglich verbundenen Bestandteile, wie zum Beispiel Wasserleitungen. In der Regel sind in einer Eigenheimversicherung auch eine Haushalts- und Privathaftpflichtversicherung enthalten, welche jeweils in einem eigenen Artikel erläutert werden.

Feuerversicherung

In der Feuerversicherung sind die Gefahren indirekter Blitzschlag, Brand, Explosion und Flugzeugabsturz versichert. Die Deckung "indirekter Blitzschlag" bezieht sich auf eine durch ein Unwetter ausgelöste Überspannung in den elektrischen Leitungen. Ein direkter Blitzschlag kann in vielen Fällen mit einer Zusatzdeckung abgedeckt werden.

Gegenstände die in ein Nutzfeuer, etwa einen offenen Kamin oder einen Kachelofen, geworfen werden, sind nicht durch den Versicherungsschutz gedeckt.

Versichert sind folgende Kosten:

  • Feuerlöschkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Abbruch- und Aufräumkosten
  • Entsorgungskosten
  • Mietausfall aufgrund eines Brandes
  • Kosten für eine Ersatzwohnung während der Reparatur oder des Wiederaufbaus

Sturmversicherung

Folgende Gefahren sind in der Sturmversicherung gedeckt:

  • Sturm = eine wetterbedingte Luftbewegung, mit einer Geschwindigkeit von mind. 60km/h am Versicherungsort
  • Hagel
  • Schneedruck
  • Felssturz/Steinschlag
  • Erdrutsch = naturbedingte Abwärtsbewegung von Boden- oder Gesteinsmassen deren Gleitbahn unterhalb der Oberfläche liegt

Die versicherten Gefahren müssen unmittelbar auf die versicherte Sache einwirken.

Leitungswasserversicherung

Versichert ist das Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen. Das austretende Leitungswasser wirkt dabei unmittelbar schädlich auf die versicherte Sache ein.

Achtung! Nicht versichert ist das Austreten von Rohrleitungen die ausschließlich zum Ableiten von Witterungsniederschlägen (z.B. Regen oder Schmelzwasser) dienen.

Austretendes Wasser aus Fußbodenheizungen, Solaranlagen, Klimaanlagen, Sprinkleranlagen oder Wasser aus Schwimmbecken ist meistens nur durch spezielle Zusatzvereinbarungen vom Versicherungsschutz erfasst.

Die Kosten für das Auffinden der Schadstelle oder auch Auftaukosten sind meistens im Versicherungsschutz enthalten. Achtung! Die Summen sind in der Regel begrenzt und oft werden die Kosten nur in bestimmten Fällen ersetzt. Es ist also genau auf die Bedingungen zu achten!

Der Versicherungsschutz erlischt, wenn bestimmte Regeln (= Obliegenheiten) vom Versicherungsnehmer nicht eingehalten werden: Wenn das Gebäude mehr als 72h verlassen ist, muss die Wasserzuleitung (wo das möglich ist) abgedreht werden. Darüber hinaus sind alle wasserführenden Leitungen ordnungsgemäß instand zu halten.

Glasbruchversicherung

Schäden, die durch Bruch am versicherten Glas entstanden sind, sind versichert. Folgeschäden, die durch den Glasbruch an anderen Gegenständen entstanden sind, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Einbruchdiebstahlversicherung

Versichert ist der Einbruchdiebstahl und die daraus resultierenden Folgeschäden.

Ein Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn der Täter/die Täterin durch das Eindrücken/Aufbrechen von Türen, Fenstern oder durch das Überwinden von Öffnungen, zum Beispiel das Einsteigen durch Fenster, sich Zutritt zum Gebäude verschafft. Darüber hinaus ist es ebenso ein Einbruchdiebstahl, wenn sich der Täter durch das Aufbrechen von Schlössern mittels Werkzeugen Zugang in das Gebäude oder zu den versicherten Gegenständen verschafft.

Versichert ist in der Regel der gesamte Wohnungsinhalt: alle beweglichen Sachen für den privaten Gebrauch, Geld und Geldeswerte, Schmuck, Gebäudeverglasungen und Antennenanlagen am Versicherungsort.

Ohne Vorliegen eines Einbruchdiebstahles ist Vandalismus nicht versichert.

Mit Ausnahme der Glasbruchversicherung, sind auch immer die Folgeschäden, die durch ein versichertes Schadenereignis entstanden sind, mitversichert.

Kommen wir ins Gespräch!