Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst laut Angaben des Sozialministeriums rund 99,9 Prozent der österreichischen Wohnbevölkerung. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung, welche in der Regel an eine Erwerbstätigkeit der versicherten Person und/oder eines Familienangehörigen gebunden ist. Darüber hinaus sind auch nicht-erwerbstätige Personen pflichtversichert, wie zum Beispiel Pensionisten oder arbeitslose Personen. 

Personen, die freiberuflich tätig sind (z.B. Ärzte, ...), haben die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherungspflicht abzulehnen und sich selbst bei einem Versicherungsträger ihrer Wahl zu versichern.

Welche gesetzlichen Krankenkassen gibt es?

Die Zuständigkeit, welche gesetzliche Kasse verpflichtet ist, den Versicherungsschutz zu leisten, hängt von der Art der Beschäftigung ab. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Seit 1. Jänner 2020 gibt es in Österreich folgende gesetzliche Krankenkassen:

  • ÖGK - Die österreichische Gesundheitskasse löste die bisher neun Gebietskrankenkassen und zum Großteil auch die bisher sechs Betriebskrankenkassen ab.
  • SVS - Krankenkasse für selbstständig erwerbstätige Personen und in Land- und Forstwirtschafts tätige Personen
  • BVAEB - Krankenkasse für öffentlich Bedienstete, Eisenbahn und Bergbau

Bestehen blieben die Krankenfürsorgeanstalten, welche ebenso Bediensteten auf Landes- und Gemeindeebene Versicherungsschutz bieten, aber nicht dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger angehören (z.B.: Krankenfürsorgeanstalt für Bedienstete der Stadt Wien).

Was deckt die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt sowohl Sach- als auch Geldleistungen:

  • Krankenbehandlung/Zahnbehandlung/Anstaltspflege: ärztliche Hilfe durch Vertragsärzte, Heilbehelfe und Heilmittel (z.B. Medikamente, ...), berechtigte Transportkosten
  • Mutterschaft: Ersatz des Entgeltausfalles (Wochengeld), ärztlicher Beistand, Hebammenbeistand, Heilmittel, Heilbehelfe, Aufnahme in ein Krankenhaus/Geburtenstation und Beförderungskosten in diese Einrichtung

In vielen Fällen fällt für die erbrachte Leistung eine Selbstbeteiligung, zum Beispiel in Form von Rezeptgebühren, Kurzuschuss, ..., der versicherten Person an

Zur Erweiterung des gesetzlichen Versicherungsschutzes haben sich am Markt umfangreiche Möglichkeiten der privaten Krankheitsvorsorge etabliert, welche sowohl die Möglichkeit bieten die Kosten für einen Wahlarzt abzudecken (Ambulanz-Tarif) oder ein Einzel-/Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt (Sonderklasse-Tarif) in Anspruch nehmen zu können.