Was deckt eine Haushaltsversicherung?

Die Haushaltsversicherung beinhaltet verschiedene Sparten (sie Artikel Eigenheimversicherung) der Sachversicherung. Diese Sparten sind untrennbar in der Haushaltsversicherung kombiniert. Bei einer Eigenheimversicherung stellen die Haushaltsversicherung und die Privathaftpflichtversicherung jeweils einen Teil des Versicherungsbündels dar.

Versicherte Sachen

Versichert ist grundsätzlich der gesamte Wohnungsinhalt, welcher alle beweglichen Sachen für den privaten Gebrauch, Antennenanlagen (auch im Freien) und ebenso Geld und Geldeswerte umfasst.

Ausgeschlossen aus dem Versicherungsschutz sind zum Beispiel alle Kfz oder auch Handelswaren.

Auch Gebäudeverglasungen, ausgenommen in gemeinschaftlich genutzten Räumen, sind im Versicherungsschutz einer Haushaltsversicherung inkludiert. Ausgenommen davon sind etwa Glasdächer oder Gewächshäuser.

Versicherte Gefahren

Die versicherten Gefahren in einer Haushaltsversicherung sind:

  • Feuer und die unmittelbaren Folgeschäden
  • Schäden durch austretendes Leitungswasser und die unmittelbaren Folgeschäden eines solchen Schadenereignisses
  • Einbruchdiebstahl und die unmittelbaren Folgeschäden
  • Glasbruch

Versichert sind Sachschäden, die durch das Einwirken einer versicherten Gefahr (z.B.: Schadfeuer, austretendes Leitungswasser, ...) auf eine versicherte Sache entstehen oder Schäden die als unmittelbare Folge eines versicherten Schadenereignisses eintreten. Darüber hinaus ist auch das Abhandenkommen von versicherten Sachen als Folge eines versicherten Schadenereignisses vom Versicherungsschutz abgedeckt.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt in den versicherten Räumlichkeiten, zum Beispiel das Wohnhaus des Versicherungsnehmers, die Wohnung, die Räumlichkeiten die vom Versicherungsnehmer benutzt werden (Geräteschuppen, Gartenhaus, Trockenraum, etc.).

Wohnungswechsel

Erlischt der Versicherungsschutz bei einem Wohnungswechsel? 

Nein, der Versicherungsschutz erlischt nicht bei einem Wohnungswechsel, sondern geht automatisch auf die neue Wohnung über. Aus diesem Grund ist bei einem Wohnungswechsel unbedingt der Versicherungsmakler seines Vertrauens zu verständigen, welcher in einem solchen Fall, die bestmögliche Lösung finden wird, damit auch für die neue Wohnung ein idealer Versicherungsschutz besteht.

Was tun im Schadensfall?

Im Schadensfall ist schnellst möglich die Versicherung zu informieren. Es ist auf jeden Fall angeraten zuerst seinen Versicherungsmakler zu informieren, welcher beratend zur Seite stehen und die nächsten notwendigen Schritte erklären wird. Fröhlich Versicherungsmakler steht Ihnen auch in einem solchen Fall tatkräftig zur Seite und begleitet Sie auf dem Weg von der Schadensmeldung bis zur Entscheidung des Versicherungsunternehmens.

Kommen wir ins Gespräch!