Privathaftpflichtversicherung
In vielen Fällen ist eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Haushaltsversicherung gebündelt. Unter gewissen Umständen kann es sein, dass diese gebündelte Haftpflichtversicherung nicht für alle Personen im Haushalt Gültigkeit hat, z.B. Personen über 25 Jahren, welche im Haushalt der Eltern wohnen. Aus diesem Grund kann es notwendig sein bzw. Sinn machen, selbst eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Nutzen einer Privathaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung hat zwei Funktionen:
- Schadenersatzverpflichtungen der versicherten Person übernehmen
- Ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen gegenüber der versicherten Person abzuwehren
Versichert sind die Gefahren des täglichen Lebens, welche einer Privatperson widerfahren können, ausgenommen sind alle beruflichen, betrieblichen und/oder gewerbsmäßigen Tätigkeiten.
Bildlich gesprochen stellt sich eine Haftpflichtversicherung wie ein Schutzschild vor die versicherte Person, zum einen erfüllt sie Schadenersatzverpflichtungen, zum anderen wehrt sie ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen ab. Die entstehenden Kosten werden nur bis zur vereinbarten Deckungssumme getragen. Wenn die versicherte Person einer anderen Person vorsätzlich einen Schaden zufügt, dann ist dieser selbstverständlich nicht gedeckt. Ebenso verhält es sich mit Schäden, die einem selbst betreffen (Eigenschäden) und des Weiteren sind auch Schäden ausgeschlossen, die zwischen nahen Angehörigen geschehen.
Gültigkeitsbereich einer Privathaftpflichtversicherung
Gültigkeitsbereich ist in der Regel Europa inkl. Mittelmeeranrainerstaaten.
Mitversichert sind auf jeden Fall Ehegatten/Ehegattin, Lebensgefährte/Lebensgefährtin, minderjährige Kinder bis 25 Jahren (wenn diese keinen eigenen Haushalt und kein regelmäßiges Einkommen haben) und Personen, die für den Versicherungsnehmer gefälligkeitshalber oder aus einem Arbeitsvertrag heraus häusliche Arbeiten verrichten.
Tiere in der Privathaftpflichtversicherung
In der Regel besteht auch Versicherungsschutz für die Haltung von Kleintieren, wobei Hunde hier explizit ausgenommen sind. Für Hunde ist eine eigene Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen oder die bestehende Privathaftpflichtversicherung, um diesen Deckungsbaustein zu erweitern.
Deckung bei Haus- und Grundstückseigentum
Der Versicherungsnehmer ist in seiner Funktion als Wohnungsinhaber in der Privathaftpflichtversicherung versichert. Möchte der Versicherungsnehmer auch in seiner Funktion als Haus- und Grundstückseigentümer versichert sein, dann ist es notwendig, diesen zusätzlichen Deckungsbaustein zu beantragen, oder eine eigene Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstückseigentum abzuschließen.
Deckungsbereich der erweiterten Privathaftpflichtversicherung
Es gibt die Möglichkeit den Deckungsbereich in der Privathaftpflichtversicherung zu erweitern, was anzuraten ist.
In der erweiterten Privathaftpflichtversicherung ist auch die kurzfristige Benützung von fremden Gegenständen, d.h. von Gegenständen, die einem selbst nicht gehören, mitversichert und ebenso Mietsachschäden, wenn die Mietdauer weniger als einen Monat beträgt (z.B.: Ferienwohnungen). Angehörige sind nicht mehr per se ausgeschlossen, sondern nur noch jene Personen, die im eigenen Haushalt leben. Daraus ergibt sich, dass zum Beispiel Schadenersatzverpflichtungen gegenüber den eigenen Eltern gedeckt sind, wenn diese nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
Der Versicherungsschutz der erweiterten Privathaftpflichtversicherung ist weltweit gültig.
Haftpflichtversicherungen sind ein sehr komplexes Gebiet der Versicherungswirtschaft. Aus diesem Grund ist es unbedingt anzuraten, dass sowohl bei Abschluss als auch bei einem möglichen Schadensfall, unbedingt der Versicherungsmakler seines Vertrauens zu Rate gezogen wird.