Versicherungsmakler vs. Versicherungsagent
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsagenten?
Viele Personen wollen Versicherungen verkaufen. Der Agent von der XY-Versicherung erklärt die perfekte Haushaltsversicherung oder die unglaubliche Unfallversicherung. Der XY-Makler möchte eine Risikoanalyse durchführen. Darüber hinaus beschreibt er die mehr als großartige Pensionsvorsorge, welche unbedingt notwendig ist, um die drohende Pensionslücke zu schließen. Natürlich raten beide dringend zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Sowohl Makler, als auch Agent, wollen Versicherungen verkaufen. Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Personen? Wer ist Versicherungsmakler und wer Versicherungsagent?
In wessen Auftrag?
Der Versicherungsagent arbeitet für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen. Er oder sie vermittelt die Produkte von eben diesem einen Versicherungsunternehmen. Durch diese Vermittlungstätigkeit entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft. In der Regel entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen Agent und Kunden, weshalb der Agent in erster Linie seinem Versicherungsunternehmen verbunden bleibt.
Aus rechtlicher Perspektive betrachtet, steht der Versicherungsagent auf der Seite der Versicherungsgesellschaft für welche dieser tätig ist. Darüber hinaus bleibt auch die Produktauswahl meist auf dieses eine Versicherungsunternehmen beschränkt.
Der Versicherungsmakler - im Auftrag des Kunden
Der Versicherungsmakler hingegen arbeitet im Auftrag des Kunden. Das Vertragsverhältnis kommt in erster Linie zwischen Versicherungsmakler und seinem Kunden zustande. Auch aus rechtlicher Sicht wird der Versicherungsmakler der Seite des Kunden zugeordnet: der Makler agiert als Erfüllungsgehilfe seiner Kunden, in dessen Auftrag er auch tätig wird.
Courtagevereinbarungen - Verbindung zwischen Makler und Versicherer
Wenn der Versicherungsmakler auf der Seite des Kunden steht, warum bekommt dieser eine Provision von Versicherungsgesellschaften? Ein Versicherungsmakler sollte an sich unabhängig von Versicherungsgesellschaften arbeiten, obwohl er mit diesen eine Courtagevereinbarung getroffen hat. Aufgrund dieser Vereinbarung erhält der Versicherungsmakler für die vermittelten Versicherungsverträge Provision von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Der Makler ist somit nicht nur in einer Vertragsbeziehung mit dem Kunden, sondern auch mit der Versicherungsgesellschaft. Mit der Versicherungsgesellschaft ist er auf "Treu und Glauben" verbunden, was bedeutet, dass er zum einen nicht dazu verpflichtet ist, die Produkte der Versicherungsgesellschaft auch wirklich zu verkaufen und zum anderen, dass er den Ruf des Versicherers nicht beschädigen darf.
Damit der Makler in der Lage ist eine breite Marktübersicht zu erlagen und für seine Kunden eine umfassende Produktauswahl treffen kann, bestehen meist mit mehreren Versicherungsgesellschaften solche Courtagevereinbarungen. Versicherungsmakler haben somit die Aufgabe, den Markt zu beobachten, um für den Kunden eine geeignete Auswahl an Versicherungslösungen bieten zu können, und in gemeinsamer Absprache den besten Schutz zu finden.
Pflichten des Versicherungsmaklers
Das Maklergesetz regelt die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber seinen Kundinnen und Kunden. Im §28 werden in sechs Punkten die Pflichten eines Maklers beschrieben.
- Risikoanalyse und Erstellung eines Deckungskonzeptes: Was braucht der Kunde? Welche Risiken lassen sich an Versicherungsunternehmen abwälzen?
- Solvenzprüfung des Versicherers: Wenn bekannt ist, dass ein Versicherungsunternehmen Zahlungsschwierigkeiten hat, dann darf ein Makler keine Produkte von diesem Unternehmen an seine Kunden und Kundinnen vermittelt.
- Best Advice: Der Makler ist verpflichtet für seine Kundinnen und Kunden den best möglichen Versicherungsschutz zu finden.
- Verpflichtung, dem Kunden über die im Namen des Kunden ausgeführten Handlungen zu informieren und Informationen schnellst möglich weiterzuleiten bzw. diese dem Kunden auszuhändigen.
- Polizzenprüfung: Der Versicherungsschein muss vom Versicherungsmakler auf seine Richtigkeit überprüft werden.
- Wenn der Versicherungsfall eintritt (ein versichertes Schadenereignis geschieht) ist der Versicherungsmakler (wenn vereinbart) verpflichtet, seinem Kunden bei der Abwicklung des Schadens mit dem Versicherungsunternehmen zu helfen.
- Regelmäßige Überprüfung der bestehenden Versicherungspolizzen auf ihre Richtigkeit und Aktualität.
Aufgrund dieses Gesetzes hat der Versicherungsmakler eine Reihe an Aufgaben und Pflichten gegenüber seinen Kundinnen und Kunden zu erfüllen.
Ein Versicherungsagent ist somit in erster Linie der Versicherungsgesellschaft verpflichtet, für welche er tätig ist. Im Gegensatz dazu steht ein Versicherungsmakler rechtlich gesehen auf der Seite des Kunden, was jedoch nicht ausschließt, dass es auch in dieser Berufsgruppe schwarze Schafe gibt, die den eigenen Vorteil über jenen ihrer Kunden stellen. Aus diesem Grund ist bei der Auswahl, sowohl eines Maklers als auch eines Agenten, darauf zu achten, ob die jeweilige Person einen guten und vertrauenswürdigen Eindruck macht bzw. sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen hält und eine gute Beratung erteilt.